AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und besondere Vertragsbedingungen

Auf dieser Seite finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie besondere Vertragsbedingungen für unterschiedliche Vertragsarten.
Je nach Art des Vertrages gelten ausschließlich die jeweils einschlägigen Bedingungen.

Die nachfolgenden Regelungen betreffen insbesondere:

  • Warenbestellungen über unsere Onlineshops und im Fernabsatz
  • den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile außerhalb des Onlineshops, insbesondere im Ladenverkauf
  • Werkstatt-, Montage-, Einbau- und Reparaturaufträge
  • Leistungsoptimierungen, Motorsoftware-Anpassungen und den Einbau von Zusatzsteuergeräten bzw. Tuning-Boxen

Soweit für einen konkreten Auftrag besondere Bedingungen gelten, werden diese im jeweiligen Angebot, Auftragsschein, Kaufbeleg, Werkstattauftrag oder in der Auftragsbestätigung einbezogen.
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Übersicht

  1. Identität des Unternehmens
  2. Allgemeiner Geltungsbereich
  3. Warenbestellungen über unsere Onlineshops und im Fernabsatz
  4. Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile außerhalb des Onlineshops
  5. Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen
  6. Leistungsoptimierungen, Motorsoftware und Zusatzsteuergeräte
  7. Allgemeine Haftung
  8. Datenschutz
  9. Verbraucherstreitbeilegung
  10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht

I. Identität des Unternehmens

Tuning Concepts
Inh. Michael Göbelhoff
Freesenburg 4
24537 Neumünster
Deutschland

Telefon: 04393 70 70 997
E-Mail: info@tuning-concepts.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE281033368

II. Allgemeiner Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und besonderen Vertragsbedingungen gelten für Verträge zwischen uns und unseren Kunden, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
  2. Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
  3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  4. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  5. Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  6. Für Verbraucher gelten diese Bedingungen nur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Warenbestellungen über unsere Onlineshops und im Fernabsatz

1. Geltungsbereich für Onlineshop- und Fernabsatzbestellungen

Diese Regelungen gelten für Warenbestellungen, die über unsere Onlineshops, per E-Mail, telefonisch, postalisch, über Kontaktformulare oder auf Grundlage eines individuell per Fernkommunikationsmittel unterbreiteten Angebots geschlossen werden.

2. Angebot und Vertragsschluss im Onlineshop

  1. Die Darstellung der Produkte in unseren Onlineshops stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
  2. Der Kunde kann Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit über die im Bestellprozess vorgesehenen Korrekturmöglichkeiten ändern.
  3. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
  4. Der Zugang der Bestellung wird dem Kunden unmittelbar nach Absenden der Bestellung per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebotes dar, sofern sich aus der E-Mail nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
  5. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung ausdrücklich annehmen, die Ware versenden, die Fertigung oder Beschaffung der Ware einleiten oder den Kunden zur Zahlung auffordern. Bei Nutzung einer sofortigen Zahlungsart kann die Annahme auch durch Einleitung der Zahlungstransaktion erfolgen.
  6. Sofern eine Bestellung nicht angenommen werden kann, teilen wir dies dem Kunden unverzüglich mit. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
  7. Offensichtliche Irrtümer, Schreibfehler, Rechenfehler und technische Darstellungsfehler bleiben vorbehalten.

3. Vertragsschluss bei individuellen Angeboten im Fernabsatz

  1. Individuelle Angebote, die wir dem Kunden per E-Mail, telefonisch, postalisch oder über ein Kontaktformular unterbreiten, sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot annimmt und wir die Annahme bestätigen, die Zahlung annehmen, die Ware beschaffen, die Ware zur Fertigung an den Hersteller übermitteln oder mit der Bearbeitung des Auftrags beginnen.
  3. Bei Vorkasse kann die Annahme des Angebots insbesondere durch Zahlung des Kunden und unsere anschließende Auftragsbearbeitung erfolgen.

4. Produktangaben, Fahrzeugzuordnung und technische Hinweise

  1. Produktbeschreibungen, Fahrzeugzuordnungen, Gutachtenhinweise, EG- oder ECE-Angaben sowie technische Daten beruhen auf den uns vorliegenden Informationen der jeweiligen Hersteller und Lieferanten.
  2. Maßgeblich für die Kompatibilität eines Produktes sind insbesondere Fahrzeugtyp, Motorisierung, Baujahr, Karosserieform, Antriebsart, Ausstattungsvariante, Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie gegebenenfalls weitere technische Merkmale des Fahrzeugs.
  3. Bei fahrzeugspezifischen Tuningteilen kann trotz sorgfältiger Zuordnung eine zusätzliche Prüfung am Fahrzeug erforderlich sein. Abbildungen dienen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, der Veranschaulichung und können vom gelieferten Produkt abweichen.
  4. Eine angegebene EG-Betriebserlaubnis, ECE-Genehmigung, ABE oder ein Teilegutachten bezieht sich stets auf den jeweiligen Artikel in Verbindung mit den vom Hersteller freigegebenen Fahrzeugdaten und Einsatzbedingungen.
  5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Montage und Nutzung zu prüfen, ob das Produkt für sein konkretes Fahrzeug und den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Bei Unsicherheiten sollte vor dem Einbau Rücksprache mit uns, dem Hersteller oder einer technischen Prüfstelle gehalten werden.

5. Preise und Versandkosten

  1. Alle in unseren Onlineshops angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  2. Zusätzlich zu den angegebenen Produktpreisen können Versandkosten anfallen. Die Versandkosten werden dem Kunden im Bestellprozess oder im jeweiligen Angebot angezeigt.
  3. Bei Lieferungen in Länder außerhalb Deutschlands können weitere Kosten entstehen, etwa Zölle, Steuern oder sonstige Abgaben. Diese sind vom Kunden zu tragen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Zahlungsbedingungen

  1. Dem Kunden stehen die im jeweiligen Onlineshop, im Angebot oder im Bestellprozess angegebenen Zahlungsarten zur Verfügung.
  2. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir dem Kunden unsere Bankverbindung. Die Bearbeitung, Bestellung oder Fertigung der Ware erfolgt nach Zahlungseingang, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Bei Nutzung von Zahlungsdienstleistern, zum Beispiel PayPal, Klarna, Kreditkartenanbieter oder vergleichbaren Diensten, gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
  4. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen.

7. Lieferung und Lieferzeiten

  1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
  2. Die jeweilige Lieferzeit ergibt sich aus den Angaben im Onlineshop, aus der Bestellbestätigung, aus dem Angebot oder aus einer individuellen Mitteilung an den Kunden.
  3. Bei Zahlung per Vorkasse beginnt die Lieferzeit, soweit nicht anders angegeben, mit Zahlungseingang.
  4. Viele Tuning-, Abgas-, Fahrwerks-, Felgen- und Zubehörartikel werden herstellerseitig auftragsbezogen gefertigt oder beschafft. Die angegebenen Lieferzeiten können daher von Produktionsabläufen, Herstellerverfügbarkeit, Genehmigungs- oder Gutachtenprozessen sowie saisonaler Nachfrage beeinflusst werden.
  5. Wird eine Lieferung durch Umstände verzögert, die außerhalb unseres unmittelbaren Einflussbereiches liegen, informieren wir den Kunden, sobald uns entsprechende Informationen vorliegen.
  6. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

8. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  2. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  3. Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Unternehmer bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
  2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht, zu den Widerrufsfolgen sowie zum Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus unserer gesonderten Widerrufsbelehrung.
  3. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellen wir Verbrauchern zusätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung, über die ein Widerruf online erklärt werden kann.
  4. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
  5. Dies kann insbesondere individuell konfigurierte oder auf Kundenwunsch angefertigte Waren betreffen, zum Beispiel Abgasanlagen oder Bauteile mit kundenspezifisch ausgewählten und fest mit dem Bauteil verbundenen Endrohrvarianten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

10. Rücksendungen und Transportschäden

  1. Verbraucher werden gebeten, Waren mit offensichtlichen Transportschäden möglichst sofort beim Zusteller zu reklamieren und uns unverzüglich zu informieren.
  2. Die Versäumung einer solchen Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für gesetzliche Ansprüche des Verbrauchers, insbesondere Gewährleistungsrechte, keine Auswirkungen. Die Mitwirkung hilft uns jedoch, eigene Ansprüche gegenüber dem Frachtführer oder der Transportversicherung geltend zu machen.
  3. Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Unternehmer über, sobald wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben haben.
  4. Ist der Kunde Kaufmann, gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.

11. Mängelhaftung

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
  2. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  3. Gegenüber Unternehmern gelten als Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben sowie die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir gegenüber Unternehmern keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  5. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei Garantieversprechen sowie soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

12. Garantien

  1. Zusätzliche Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden oder sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers ergeben.
  2. Herstellergarantien begründen ein eigenständiges Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hersteller, soweit sich aus den Garantiebedingungen nichts anderes ergibt.
  3. Gesetzliche Mängelhaftungsrechte werden durch Garantien nicht eingeschränkt.

13. Gutscheine

  1. Soweit in unseren Onlineshops Gutscheine käuflich erworben werden können, können diese nur im jeweiligen Onlineshop eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.
  2. Gutscheine und Restguthaben von Gutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.
  3. Eine Barauszahlung oder Verzinsung des Guthabens erfolgt nicht.
  4. Gutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

14. Vertragstextspeicherung

  1. Wir speichern den Vertragstext und senden dem Kunden die Bestelldaten sowie diese AGB nach der Bestellung per E-Mail zu.
  2. Sofern der Kunde ein Kundenkonto angelegt hat, kann er seine Bestellungen dort einsehen.

IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile außerhalb des Onlineshops

Diese Bedingungen gelten insbesondere für Teileverkäufe und Teilebestellungen vor Ort in unseren Geschäftsräumen oder außerhalb des Onlineshops.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile außerhalb unserer Onlineshops, insbesondere für Verkäufe und Bestellungen in unseren Geschäftsräumen sowie für individuell vereinbarte Teileverkäufe.

Bei Verträgen, die in unseren Geschäftsräumen geschlossen werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern nicht ausnahmsweise ein gesetzlicher Widerrufsgrund vorliegt oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Zahlung

  1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt nicht für Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag.
  3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
  4. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis oder Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, können wir nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

3. Lieferung und Lieferverzug

  1. Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung in Textform.
  2. Bei unverbindlichen Lieferterminen oder unverbindlichen Lieferfristen kann der Käufer uns zehn Tage nach Überschreiten des genannten Termins oder der genannten Frist zur Lieferung auffordern. Mit Zugang dieser Aufforderung kommen wir in Verzug.
  3. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, ist dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 Prozent des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.
  4. Will der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er uns nach Ablauf der vorgenannten Zehn-Tages-Frist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen, soweit eine Fristsetzung nicht gesetzlich entbehrlich ist.
  5. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, ist der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 Prozent des vereinbarten Kaufpreises beschränkt. Ist der Käufer Unternehmer, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
  6. Höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten, Lieferstopps, Produktionsstörungen oder sonstige Umstände, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend an der rechtzeitigen Lieferung hindern, verlängern vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der hierdurch bedingten Leistungsstörung.
  7. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Arglist, bei Garantieversprechen oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

4. Abnahme

  1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Im Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
  3. Verlangen wir Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, beträgt dieser pauschal 10 Prozent des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
  4. Bei Abnahmeverzug behalten wir uns vor, die durch die weitere Einlagerung entstehenden angemessenen Lager-, Verpackungs- und Bearbeitungskosten geltend zu machen.

5. Sonderbestellungen und individuell beschaffte Ware

  1. Waren, die auf Kundenwunsch bestellt, beschafft, konfiguriert oder individuell angefertigt werden, können nur zurückgenommen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.
  2. Dies gilt insbesondere für fahrzeugspezifische Tuningteile, Sonderbestellungen, Einzelanfertigungen, kundenspezifische Felgenkonfigurationen, individuell ausgewählte Endrohrvarianten, Sonderfarben oder sonstige auf Kundenwunsch beschaffte Ware.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  2. Ist der Käufer Unternehmer, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bestehen, soweit diese mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehen.
  3. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder weiterzuveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  4. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

7. Haftung für Sach- und Rechtsmängel beim Teileverkauf

  1. Für neue Fahrzeugteile gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
  2. Beim Verkauf gebrauchter Teile an Verbraucher kann eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist nur wirksam vereinbart werden, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung gesondert über die Verkürzung informiert wurde und diese ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
  3. Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab Übergabe des Kaufgegenstandes, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Gegenüber Unternehmern ist die Mängelhaftung bei gebrauchten Fahrzeugteilen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  5. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen und Ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Arglist, bei Garantieversprechen oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
  6. Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer bei uns geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen erhält der Käufer auf Wunsch eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform.
  7. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

8. Haftung für sonstige Ansprüche beim Teileverkauf

  1. Für sonstige Ansprüche des Käufers gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  2. Für Schadensersatzansprüche gelten die vorstehenden Haftungsregelungen entsprechend.
  3. Soweit der Kaufgegenstand digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen enthält und diese für die Funktion des Teils relevant sind, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

V. Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen

Diese Bedingungen gelten insbesondere für Werkstatt-, Montage-, Einbau-, Reparatur-, Diagnose- und Umbauaufträge.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Werkstatt-, Montage-, Einbau-, Reparatur-, Diagnose- und Umbauaufträge an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen.

2. Auftragserteilung

  1. Im Auftragsschein, in einem Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder in einem Bestätigungsschreiben sollen die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und ein voraussichtlicher oder verbindlicher Fertigstellungstermin angegeben werden.
  2. Der Kunde erhält auf Wunsch eine Durchschrift oder Kopie des Auftragsscheins oder der Auftragsbestätigung.
  3. Der Auftrag ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen sowie Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten durchzuführen, soweit dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich oder zweckmäßig ist.
  4. Der Kunde hat uns vor Auftragserteilung über bekannte Vorschäden, technische Änderungen, nicht serienmäßige Bauteile, Fehlermeldungen, Undichtigkeiten, Softwareänderungen, Wartungsrückstände oder sonstige Besonderheiten des Fahrzeugs zu informieren.
  5. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Auftrag bedarf unserer Zustimmung in Textform, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.

3. Preisangaben und Kostenvoranschläge

  1. Auf Wunsch des Kunden vermerken wir im Auftragsschein oder in der Auftragsbestätigung die Preise, die bei Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.
  2. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlags. Darin sind die Arbeiten und Ersatzteile nach Möglichkeit einzeln aufzuführen und mit Preisen zu versehen.
  3. An einen verbindlichen Kostenvoranschlag sind wir bis zum Ablauf von drei Wochen nach seiner Abgabe gebunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Leistungen zur Erstellung eines Kostenvoranschlags können dem Kunden berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart wurde.
  5. Wird aufgrund eines Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, darf der Gesamtpreis nur mit Zustimmung des Kunden überschritten werden.

4. Fertigstellung

  1. Ein Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde.
  2. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, werden wir den Kunden informieren und nach Möglichkeit einen neuen Fertigstellungstermin nennen.
  3. Können wir einen Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt, unverschuldeter Betriebsstörungen, fehlender Ersatzteile, Lieferverzögerungen, Erkrankung, technischer Probleme oder sonstiger unverschuldeter Umstände nicht einhalten, besteht aufgrund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, soweit wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben.
  4. Wir informieren den Kunden über Verzögerungen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
  5. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

5. Abnahme und Abholung

  1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes erfolgt in unserem Betrieb, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen.
  3. Bei Arbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Abholfrist auf zwei Arbeitstage, sofern dem Kunden die Fertigstellung mitgeteilt wurde.
  4. Im Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
  5. Bei Abnahme- oder Abholverzug können wir eine angemessene Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach unserem Ermessen auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.

6. Berechnung des Auftrags

  1. In der Rechnung werden Preise oder Preisfaktoren für technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistungen sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen, soweit dies nach Art und Umfang des Auftrags möglich und üblich ist.
  2. Wünscht der Kunde Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
  3. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei zusätzliche Arbeiten gesondert aufzuführen sind.
  4. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung durch uns sowie eine Beanstandung durch den Kunden sollen unverzüglich nach Zugang der Rechnung erfolgen.

7. Zahlung

  1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung fällig, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
  2. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
  3. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Auftrag.
  4. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

8. Erweitertes Pfandrecht

  1. Wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag steht uns ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.
  2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
  3. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.

9. Haftung für Sachmängel bei Werkstattarbeiten

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, soweit nachfolgend nichts Wirksames und Zulässiges abweichend geregelt ist.
  2. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren bei Werkstattleistungen in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes, soweit eine solche Verkürzung gesetzlich zulässig ist.
  3. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Kunde Unternehmer, verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für Verbraucher gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Mängelansprüche wegen dieses Mangels nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.
  5. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Arglist, bei Garantieversprechen oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
  6. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Kunde bei uns geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen erhält der Kunde auf Wunsch eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform.
  7. Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, soll der Kunde uns vor Beauftragung eines anderen Betriebes informieren und unsere Zustimmung einholen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
  8. Ersetzte Teile werden unser Eigentum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10. Haftung für sonstige Schäden bei Werkstattarbeiten

  1. Die Haftung für den Verlust von Geld, Schmuck, Wertpapieren, Dokumenten und sonstigen Wertsachen, die nicht ausdrücklich von uns in Verwahrung genommen wurden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Keine Mängelhaftung besteht für Schäden oder Folgeschäden, die auf nicht mitgeteilte Vorschäden, verdeckte Mängel, unsachgemäße Nutzung, nachträgliche Veränderungen durch Dritte, fehlende Wartung oder vom Kunden bereitgestellte ungeeignete Teile zurückzuführen sind, soweit wir diese Umstände nicht zu vertreten haben.
  3. Für Schadensersatzansprüche gelten die allgemeinen Haftungsregelungen dieser Bedingungen.

11. Eigentumsvorbehalt bei eingebauten Teilen

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile oder Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behalten wir uns das Eigentum daran bis zur vollständigen Bezahlung vor.

12. Kfz-Schiedsstelle

Soweit unser Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks ist, kann bei Streitigkeiten aus einem Werkstattauftrag die zuständige Kfz-Schiedsstelle angerufen werden, soweit deren Zuständigkeit eröffnet ist.

Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle schließt den Rechtsweg nicht aus. Das Verfahren richtet sich nach der Geschäfts- und Verfahrensordnung der jeweiligen Kfz-Schiedsstelle.

VI. Zusatzbedingungen für Leistungsoptimierungen, Motorsoftware und Zusatzsteuergeräte

Diese Zusatzbedingungen gelten für Leistungsoptimierungen, Softwareanpassungen, Kennfeldoptimierungen sowie den Einbau oder die Lieferung von Zusatzsteuergeräten bzw. Tuning-Boxen.

1. Geltungsbereich

Diese Zusatzbedingungen gelten für Leistungen im Bereich der Leistungsoptimierung, insbesondere für Änderungen oder Anpassungen der Motorsoftware, Kennfeldoptimierungen sowie den Einbau oder die Lieferung von Zusatzsteuergeräten bzw. Tuning-Boxen.

2. Technische Voraussetzungen und Fahrzeugzustand

  1. Leistungsoptimierungen setzen voraus, dass sich das Fahrzeug in einem technisch geeigneten Zustand befindet.
  2. Der Kunde hat uns vor Durchführung der Arbeiten über bekannte Vorschäden, Fehlermeldungen, Softwareänderungen, nicht serienmäßige Bauteile, Wartungsrückstände, Ölverbrauch, Kühlwasserverlust, Getriebeprobleme, Kupplungsprobleme, Turboladerschäden oder sonstige technische Besonderheiten zu informieren.
  3. Eine Leistungsoptimierung erfolgt auf Grundlage des bei Auftragsannahme erkennbaren Fahrzeugzustands. Nicht erkennbare Vorschäden, verdeckte Mängel, bereits vorhandene Bauteilschwächen oder Folgeschäden aufgrund nicht mitgeteilter technischer Vorbelastungen fallen nicht in unseren Verantwortungsbereich, soweit wir diese nicht zu vertreten haben.

3. Hinweise zu erhöhter Bauteilbelastung

  1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Leistungsoptimierungen die technische Belastung von Motor, Antrieb, Getriebe, Kupplung, Turbolader, Abgasanlage, Kühlsystem und weiteren Fahrzeugkomponenten erhöhen können.
  2. Je nach Fahrzeug, Laufleistung, Wartungszustand, Vorbelastung und Nutzung kann sich der Verschleiß erhöhen.
  3. Die Haltbarkeit eines Fahrzeugs hängt nicht allein von der Leistungsoptimierung ab, sondern auch von Wartung, technischem Zustand, Fahrweise, Kraftstoffqualität, Ölqualität und thermischer Belastung.

4. Straßenzulassung, Betriebserlaubnis und Versicherung

  1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Leistungsoptimierungen Auswirkungen auf Herstellergarantien, Kulanzleistungen, Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz, Abgasverhalten und die Zulässigkeit im öffentlichen Straßenverkehr haben können.
  2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine Straßenzulassung, ein Gutachten, eine Eintragung oder eine sonstige Genehmigung zugesichert wurde, schulden wir keine Zulässigkeit der Leistungsoptimierung im öffentlichen Straßenverkehr.
  3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zu prüfen, ob die jeweilige Änderung zulässig ist und ob eine technische Abnahme, Eintragung oder Mitteilung an Versicherung oder Zulassungsstelle erforderlich ist.

5. Leistungsangaben und Prüfstandswerte

  1. Angaben zu Mehrleistung, Drehmoment oder Verbrauch sind technische Richtwerte und können je nach Fahrzeug, Serienstreuung, Softwarestand, Kraftstoff, Umgebungsbedingungen, Prüfstand, Reifenzustand und Fahrzeugzustand abweichen.
  2. Eine bestimmte Leistung, ein bestimmter Drehmomentwert oder ein bestimmter Prüfstandswert wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

6. Zusatzsteuergeräte und Tuning-Boxen

  1. Werden Zusatzsteuergeräte oder Tuning-Boxen verbaut oder geliefert, gelten ergänzend die Montage-, Nutzungs- und Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
  2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Einbau, Nutzung und Betrieb entsprechend den Herstellerangaben erfolgen.
  3. Unsachgemäßer Einbau, Veränderungen an Kabelbäumen, Steckverbindungen oder Einstellungen sowie Nutzung außerhalb der Herstellerangaben können zu Fehlfunktionen oder Schäden führen.

7. Datensicherung, Softwarestände und Hersteller-Updates

  1. Bei Softwarearbeiten können Fahrzeugdaten, Steuergerätedaten oder Softwarestände ausgelesen, angepasst oder gespeichert werden, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
  2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass spätere Hersteller-Updates, Werkstattmaßnahmen oder Softwareänderungen durch Dritte die vorgenommene Leistungsoptimierung überschreiben, entfernen oder beeinflussen können.
  3. Wird eine von uns durchgeführte Softwareänderung durch ein späteres Hersteller-Update oder durch Arbeiten Dritter überschrieben oder verändert, stellt dies keinen Mangel unserer ursprünglichen Leistung dar, soweit wir die spätere Veränderung nicht zu vertreten haben.

8. Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Fernabsatz

Wird ein Vertrag über eine Dienstleistung im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen mit einem Verbraucher geschlossen, gelten die gesetzlichen Widerrufsregelungen.
Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Wünscht der Verbraucher, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, kann dies eine ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnisnahme der gesetzlichen Folgen voraussetzen.

9. Mängelhaftung bei Leistungsoptimierungen

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
  2. Keine Mängelhaftung besteht für Schäden oder Folgeschäden, die auf nicht mitgeteilte Vorschäden, verdeckte Mängel, bereits vorhandene Bauteilschwächen, unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, nachträgliche Veränderungen durch Dritte, ungeeigneten Kraftstoff oder Nutzung außerhalb der technischen Belastbarkeit des Fahrzeugs zurückzuführen sind, soweit wir diese Umstände nicht zu vertreten haben.
  3. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

VII. Allgemeine Haftung

  1. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir unbeschränkt
    • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
    • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart,
    • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

VIII. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

IX. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Soweit für bestimmte Werkstattaufträge eine zuständige Kfz-Schiedsstelle angerufen werden kann, ergibt sich dies aus dem Abschnitt „Kfz-Schiedsstelle“ dieser Bedingungen.

X. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und dem Kunden unser Geschäftssitz.
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